zurück zu Alle Themen
Du planst den Schritt in die Selbstständigkeit? Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kann dir dabei wertvolle Unterstützung bieten. Mit dem AVGS hast du die Möglichkeit, ein professionelles Gründercoaching komplett gefördert zu erhalten – ohne eigene Kosten. In diesem Coaching entwickelst du gemeinsam mit erfahrenen Beratern deine Geschäftsidee weiter, arbeitest an deinem Businessplan und bereitest dich gezielt auf den Start in die Selbstständigkeit vor.
Voraussetzung: Du bist arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht und erhältst den Gutschein von deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen dich gern beim Antrag und begleiten dich auf deinem Weg zum eigenen Unternehmen. Starte jetzt – gefördert, individuell und praxisnah.
Es gibt sie noch - die Dinge, die wirklich kostenlos sind und trotzdem viel bringen. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-Gutschein) übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten für Bildungsmaßnahmen oder Praktika.
Der Gutschein wird im Wesentlichen für … weiterlesen
Soll ich persönlich bei meinem/r Ansprechpartner/in bei der Agentur für Arbeit vorsprechen oder einfach ein Schreiben hin schicken? In welcher Reihenfolge gehe ich vor? Brauche ich ein Angebot? Wie lösen ich den AVGS ein? Diese Fragen besprechen wir in diesem … weiterlesen
Im folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema AVGS Gutschein:
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit diesem Gutschein können Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung – etwa Coachings, Bewerbungstrainings oder Gründungsberatungen – kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter vollständig.
Einen Anspruch auf den AVGS haben grundsätzlich Arbeitslose, aber auch arbeitssuchend gemeldete Personen oder Menschen in der Kündigungsfrist. Wichtig ist: Der Gutschein wird individuell nach Ermessen des Vermittlers vergeben – es besteht kein Rechtsanspruch.
Der Antrag erfolgt direkt bei Deinem Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Am besten vereinbarst Du einen Termin und schilderst dort Deinen Bedarf – z. B. berufliche Neuorientierung, Gründungsvorhaben oder Bewerbungsunterstützung. Idealerweise bringst Du bereits einen konkreten Anbieter oder eine Maßnahme mit, die Du besuchen möchtest.
Es gibt verschiedene Arten des Vermittlungsgutscheins - je nach Bedarf. Entsprechend unterschiedlich sind die Maßnahmen, die finanziert werden, z.B.
Einzelcoachings zur beruflichen Orientierung
Gründungsberatungen bei Selbstständigkeit
Bewerbungscoachings
Training von Soft Skills oder Vorstellungsgesprächen
Vermittlung in Arbeit durch private Arbeitsvermittler
Welche Maßnahme konkret möglich ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab.
Ja, das ist möglich. Viele Gründer:innen nutzen den AVGS, um sich ein professionelles Coaching zur Vorbereitung der Selbstständigkeit finanzieren zu lassen – z. B. zur Erstellung eines Businessplans, zur Positionierung am Markt oder zur Klärung von Finanzfragen. Voraussetzung ist, dass Du dem Jobcenter/der Arbeitsagentur ein schlüssiges Gründungsvorhaben darstellen kannst.
Ja. Wenn die Maßnahme über den AVGS genehmigt wird, werden alle anfallenden Kosten vollständig übernommen – inklusive eventueller Fahrtkosten oder Materialkosten, je nach Maßnahme. Du musst also nichts aus eigener Tasche zahlen.
Nicht unbedingt. Auch Personen, die zwar nicht arbeitslos, aber arbeitssuchend gemeldet sind, können den AVGS beantragen – zum Beispiel Menschen in Kündigung oder deren Job in Gefahr ist, Eltern nach Elternzeit oder Berufsrückkehrer:innen. Entscheidend ist die Einschätzung Deines Vermittlers, ob die Maßnahme Deine Jobchancen verbessert.
Ein AVGS-Gutschein ist 1-3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Zeit musst Du die Maßnahme beginnen (Es ist nicht nötig, die komplette Maßnahme während des Gültigkeitszeitraums zu absolvieren). Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich, sollte aber rechtzeitig mit dem Ansprechpartner beim Arbeitamt abgesprochen werden.
Über die Dauer der Gültigkeit entscheidet Dein/e Ansprechpartner:in bei der Arbeitsagentur.
Über die Maßnahmedauer entscheidet der/die Ansprechpartner:in bei der Arbeitsagentur. Sie liegt üblicherweise zwischen 4 und 12 Wochen und ist in der Regel von der Stundenanzahl abhängig, über die sich das Coaching erstrecken darf.
Wir raten in dem Fall dazu, das persönliche Gespräch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur. Evtl. wurden die Ziele nicht klar benannt oder die Erfolgschancen nicht in den Vordergrund gestellt. Bei einem AVGS-geförderten Gründercoaching hilft z.B.
Wichtig: Eine Ablehnung heißt nicht zwingend das endgültige Aus – Beharrlichkeit und gute Argumente helfen oft weiter.
Viele Anbieter bieten kostenlose Erstgespräche an, um zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Achte darauf, dass der Anbieter zertifiziert nach AZAV ist – das ist Voraussetzung für eine Förderung mit dem AVGS.
Wir empfehlen auf jeden Fall ein persönliches Kennenlernen mit dem Coach. Schließlich findet das Coaching über einen längeren Zeitraum statt und die Chemie sollte stimmen.