AVGS beantragen und einlösen

AVGS beantragen und einlösen

zurück zu Alle Themen > AVGS Gutschein - Für kostenlose Weiterbildung

Welche Voraussetzungen gibt es, einen AVGS (Gutschein) zu beantragen und wie gehst Du bei der Beantragung vor? Welche Zeiten musst Du bei der Einlösung im Blick haben? In diesem Artikel erläutern wir Dir alles, was Du wissen musst, um ein AVGS Gründercoaching starten zu können.

Welche Voraussetzungen gibt es, einen AVGS (Gutschein) zu beantragen und wie gehst Du bei der Beantragung vor? Welche Zeiten musst Du bei der Einlösung im Blick haben? In diesem Artikel erläutern wir Dir alles, was Du wissen musst, um ein AVGS Gründercoaching starten zu können.

Voraussetzungen für einen AVGS

Formelle Voraussetzungen

Eine wichtige Voraussetzung, um einen AVGS zu beantragen ist, dass Du bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet bist. Arbeitssuchend ist nicht dasselbe wie arbeitslos. Arbeitslos bist Du am ersten Tag nach einer vorausgegangenen Beschäftigung und an diesem Tag solltest Du z.B. Dein Arbeitslosengeld beantragen. Arbeitssuchend bist Du hingegen bereits in dem Moment, ab dem klar ist, dass eine bestehende Beschäftigung aufgelöst wird, auch wenn dies erst in ein paar Monaten der Fall sein wird. Sobald Du absehen kannst, dass Du einen Job verlieren wirst, solltest Du Dich also beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

Dies ist für alle eine gute Nachricht, die sich schon während einer bestehenden, aber von Auflösung bedrohten Beschäftigung, vorstellen können, sich selbstständig zu machen. Denn in dem Fall kann ein AVGS Coaching schnell starten.
 

Inhaltliche Voraussetzungen

Kurz gesagt bekommt der/diejenige einen AVGS, der/die der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter glaubhaft machen kann, dass die Weiterbildung notwendig, aber auch hinreichend ist. Die Agentur für Arbeit muss den Eindruck haben, dass es ohne den Gutschein nicht geht, aber mit dem Gutschein die Chancen auf Wiedereingliederung sehr gut sind. Vermittelt jemand den Eindruck, dass er schon alles oder zu wenig weiß, hat er/sie weniger gute Chancen auf den AVGS. 

Da dies somit auch eine Frage der Darstellung ist, sind die Chancen auf einen AVGS eigentlich immer gut. Dennoch liegt die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins im Ermessen des/r Sachbearbeiters/in bei der zuständigen Agentur.
 

AVGS auch bei Jobcenter möglich

Kunden/innen des Jobcenters haben ebenfalls die Möglichkeit - aber keinen Anspruch - auf den AVGS. Auch wenn wir stets von der Agentur für Arbeit sprechen, gelten alle Aussagen gleichermaßen für das Jobcenter.

Formelle Voraussetzungen

Eine wichtige Voraussetzung, um einen AVGS zu beantragen ist, dass Du bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet bist. Arbeitssuchend ist nicht dasselbe wie arbeitslos. Arbeitslos bist Du am ersten Tag nach einer vorausgegangenen Beschäftigung und an diesem Tag solltest Du z.B. Dein Arbeitslosengeld beantragen. Arbeitssuchend bist Du hingegen bereits in dem Moment, ab dem klar ist, dass eine bestehende Beschäftigung aufgelöst wird, auch wenn dies erst in ein paar Monaten der Fall sein wird. Sobald Du absehen kannst, dass Du einen Job verlieren wirst, solltest Du Dich also beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

Dies ist für alle eine gute Nachricht, die sich schon während einer bestehenden, aber von Auflösung bedrohten Beschäftigung, vorstellen können, sich selbstständig zu machen. Denn in dem Fall kann ein AVGS Coaching schnell starten.
 

Inhaltliche Voraussetzungen

Kurz gesagt bekommt der/diejenige einen AVGS, der/die der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter glaubhaft machen kann, dass die Weiterbildung notwendig, aber auch hinreichend ist. Die Agentur für Arbeit muss den Eindruck haben, dass es ohne den Gutschein nicht geht, aber mit dem Gutschein die Chancen auf Wiedereingliederung sehr gut sind. Vermittelt jemand den Eindruck, dass er schon alles oder zu wenig weiß, hat er/sie weniger gute Chancen auf den AVGS. 

Da dies somit auch eine Frage der Darstellung ist, sind die Chancen auf einen AVGS eigentlich immer gut. Dennoch liegt die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins im Ermessen des/r Sachbearbeiters/in bei der zuständigen Agentur.
 

AVGS auch bei Jobcenter möglich

Kunden/innen des Jobcenters haben ebenfalls die Möglichkeit - aber keinen Anspruch - auf den AVGS. Auch wenn wir stets von der Agentur für Arbeit sprechen, gelten alle Aussagen gleichermaßen für das Jobcenter.

AVGS beantragen - Vorgehensweise

Den AVGS beantragst Du, indem Du bei Deiner Sachbearbeiterin oder Deinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur nach dem Gutschein fragst. Bist Du bereits arbeitslos oder hast Dich arbeitssuchend gemeldet, hast Du schon eine/n Ansprechpartner/in. Wir empfehlen den persönlichen Kontakt - entweder per Telefon oder in einem Gespräch bei der Agentur. 

Manche Arbeitsagenturen stellen Vermittlungsgutscheine ohne Vorbedingung aus. Andere Arbeitsämter bestehen im Vorfeld auf einem Angebot eines oder mehrerer Bildungsträger und stellen erst daraufhin einen Gutschein aus. In jedem Fall lohnt es sich, bei der Arbeitsagentur die Vorgehensweise zu erfragen. 

Solltest Du ein Angebot benötigen, nimm einfach Kontakt zu einem oder mehreren Bildungsträgern auf und lasse Dir ein individuelles Angebot ausstellen. Mit diesem wendest Du Dich dann wieder an Deine/n Sachbearbeiter/in. 

Übrigens: Wir von GründerRuf beraten Dich gerne und stehen Dir für ein Online-Gründercoaching ebenfalls zur Verfügung!

Den AVGS beantragst Du, indem Du bei Deiner Sachbearbeiterin oder Deinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur nach dem Gutschein fragst. Bist Du bereits arbeitslos oder hast Dich arbeitssuchend gemeldet, hast Du schon eine/n Ansprechpartner/in. Wir empfehlen den persönlichen Kontakt - entweder per Telefon oder in einem Gespräch bei der Agentur. 

Manche Arbeitsagenturen stellen Vermittlungsgutscheine ohne Vorbedingung aus. Andere Arbeitsämter bestehen im Vorfeld auf einem Angebot eines oder mehrerer Bildungsträger und stellen erst daraufhin einen Gutschein aus. In jedem Fall lohnt es sich, bei der Arbeitsagentur die Vorgehensweise zu erfragen. 

Solltest Du ein Angebot benötigen, nimm einfach Kontakt zu einem oder mehreren Bildungsträgern auf und lasse Dir ein individuelles Angebot ausstellen. Mit diesem wendest Du Dich dann wieder an Deine/n Sachbearbeiter/in. 

Übrigens: Wir von GründerRuf beraten Dich gerne und stehen Dir für ein Online-Gründercoaching ebenfalls zur Verfügung!

Tipp - Angebot einholen kann Chance auf AVGS erhöhen

Die Bereitschaft, einen AVGS auszustellen, variiert unserer Erfahrung nach auch von Agentur zu Agentur. Vermutlich spielt die finanzielle Situation der Arbeitsämter in den Städten bzw. Kommunen eine wichtige Rolle. Solltest Du den Eindruck haben, Deiner Arbeitsagentur widerstrebt es, einen Gutschein auszustellen, raten wir dazu, mit einem Bildungsträger Kontakt aufzunehmen und Dir ein Angebot ausstellen zu lassen. Das Angebot wird dann zeitlich etwas limitierter sein, damit die Kosten im Rahmen bleiben. Auf diese Weise lassen sich Arbeitsagenturen hin und wieder zu einem AVGS überreden. 

Die Bereitschaft, einen AVGS auszustellen, variiert unserer Erfahrung nach auch von Agentur zu Agentur. Vermutlich spielt die finanzielle Situation der Arbeitsämter in den Städten bzw. Kommunen eine wichtige Rolle. Solltest Du den Eindruck haben, Deiner Arbeitsagentur widerstrebt es, einen Gutschein auszustellen, raten wir dazu, mit einem Bildungsträger Kontakt aufzunehmen und Dir ein Angebot ausstellen zu lassen. Das Angebot wird dann zeitlich etwas limitierter sein, damit die Kosten im Rahmen bleiben. Auf diese Weise lassen sich Arbeitsagenturen hin und wieder zu einem AVGS überreden. 

Bestandteile eine Vermittlungsgutscheins - Beschränkungen beachten

Formal gesehen ist ein AVGS-Gutschein ein vier- bis fünfseitigen Schreiben der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, in dem 

  • Ziel des Gutscheins (z.B. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit)
  • der Gültigkeitszeitraum
  • ggf. eine regionale Beschränkung bei der Auswahl der Träger
  • der ungefähre Maßnahmeinhalt (z.B. Erarbeitung Gründungskonzept)
  • die Maßnahmedauer
  • und ein paar Nebenbestimmungen

festgehalten werden. Angehängt am Gutschein ist ein Formular für den Maßnahmeträger, mit dem dieser der Agentur bestätigt, dass er in der Lage ist, eine entsprechende Maßnahme anzubieten.

Manche Beschränkungen können für die Auswahl eines Bildungsträgers relevant sein. Achte vor allem auf folgende Punkte:
 

Räumliche Einschränkung:

Früher haben AVGS-Coachings in der Regel immer in Präsenz stattgefunden. Auch heute noch tragen manche Sachbearbeiter/innen evtl. aus Gewohnheit eine örtliche Beschränkung auf dem Vermittlungsgutschein ein. In der Corona-Zeit hat sich allerdings das virtuelle Coaching durchgesetzt, das für Gründer viele Vorteile bietet. Nicht nur, dass Du das Coaching von zu Hause aus machen kannst oder Du einen Bildungsträger wählen kannst, der nicht in Deiner Nähe ist, sondern Du lernst wertvolle digitale Tools kennen, die für jede Gründung wichtig sind. Du solltest daher darauf achten, dass in der räumlichen Begrenzung auch Online-Coaching bzw. virtuelles Coaching möglich ist.
 

Zeitliche Einschränkung:

Jeder Gutschein ist darüber hinaus zeitlich begrenzt. Die Gültigkeit des Gutscheins startet zu einem bestimmten Termin und endet zu einem bestimmten Termin. Dieser letzte Termin (Endtermin) ist gleichzeitig der Termin, zu dem die erste Coachingstunde stattgefunden haben muss (nicht das gesamte Coaching, nur der erste Termin). Sollte dies für Dich nicht realistisch sein, bitte Deinen Sachbearbeiter einfach, die Gültigkeit weiter auszudehnen.

Formal gesehen ist ein AVGS-Gutschein ein vier- bis fünfseitigen Schreiben der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, in dem 

  • Ziel des Gutscheins (z.B. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit)
  • der Gültigkeitszeitraum
  • ggf. eine regionale Beschränkung bei der Auswahl der Träger
  • der ungefähre Maßnahmeinhalt (z.B. Erarbeitung Gründungskonzept)
  • die Maßnahmedauer
  • und ein paar Nebenbestimmungen

festgehalten werden. Angehängt am Gutschein ist ein Formular für den Maßnahmeträger, mit dem dieser der Agentur bestätigt, dass er in der Lage ist, eine entsprechende Maßnahme anzubieten.

Manche Beschränkungen können für die Auswahl eines Bildungsträgers relevant sein. Achte vor allem auf folgende Punkte:
 

Räumliche Einschränkung:

Früher haben AVGS-Coachings in der Regel immer in Präsenz stattgefunden. Auch heute noch tragen manche Sachbearbeiter/innen evtl. aus Gewohnheit eine örtliche Beschränkung auf dem Vermittlungsgutschein ein. In der Corona-Zeit hat sich allerdings das virtuelle Coaching durchgesetzt, das für Gründer viele Vorteile bietet. Nicht nur, dass Du das Coaching von zu Hause aus machen kannst oder Du einen Bildungsträger wählen kannst, der nicht in Deiner Nähe ist, sondern Du lernst wertvolle digitale Tools kennen, die für jede Gründung wichtig sind. Du solltest daher darauf achten, dass in der räumlichen Begrenzung auch Online-Coaching bzw. virtuelles Coaching möglich ist.
 

Zeitliche Einschränkung:

Jeder Gutschein ist darüber hinaus zeitlich begrenzt. Die Gültigkeit des Gutscheins startet zu einem bestimmten Termin und endet zu einem bestimmten Termin. Dieser letzte Termin (Endtermin) ist gleichzeitig der Termin, zu dem die erste Coachingstunde stattgefunden haben muss (nicht das gesamte Coaching, nur der erste Termin). Sollte dies für Dich nicht realistisch sein, bitte Deinen Sachbearbeiter einfach, die Gültigkeit weiter auszudehnen.

Wie kann ich den AVGS einlösen?

Wenn Du den Gutschein von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hast, gehst Du folgendermaßen vor:

Hast Du Dir noch keinen Bildungsträger im Vorfeld ausgesucht, kannst Du jetzt auf die Suche gehen. Achte darauf einen Bildungsträger zu wählen, der Dir fachlich aber auch persönlich liegt. Es bietet sich an, auch den Coach kurz kennenzulernen, mit dem Du dann einige Stunden verbringen wirst.

 

Was musst Du einreichen?

Hast Du Dich für einen Träger entschieden, musst Du ihm den Vermittlungsgutschein zukommen lassen, und zwar alle Seiten des Gutscheins. Der Gutschein besteht aus 5-6 Seiten, nämlich

Seite 1-3: Gutschein mit Nebenbestimmungen

Seite 4/5: Hinweisen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Letzte Seite: Trägerbestätigung. Diese muss der Bildungsträger ausfüllen.

 

Wie musst Du den Gutschein einreichen?

Im AVGS selbst steht an verschiedenen Stellen, dass der Bildungsträger ihn "im Original" an die Arbeitsagentur übersenden muss. Somit bräuchte der Bildungsträger ihn von Dir auch "im Original". Dies ist allerdings überholt. Du kannst ihn einfach einscannen und per E-Mail an den Bildungsträger senden. Dieser wird ihn dann allerdings ausdrucken und u.a. per Post an die Arbeitsagentur senden (bei eiligen Coachings auch bereits per E-Mail vorab).

Wichtig ist lediglich, dass die Arbeitsagentur einen Gutschein nur einmal ausgefüllt von einem Bildungsträger erhält. Solltest Du den Gutschein an zwei Träger gesendet haben, die ihn beide an die Arbeitsagentur übersenden, wird er ungültig.

 

Wie geht es weiter?

Ab jetzt dauert es erfahrungsgemäß 5-10 Tage, bis die Arbeitsagentur die finale Zustimmung gegeben hat. Diese ergeht einmal per Post an Dich und an den Bildungsträger. Jetzt wird es Zeit, den ersten Termin für das Coaching auszumachen und zu starten!

Wenn Du den Gutschein von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hast, gehst Du folgendermaßen vor:

Hast Du Dir noch keinen Bildungsträger im Vorfeld ausgesucht, kannst Du jetzt auf die Suche gehen. Achte darauf einen Bildungsträger zu wählen, der Dir fachlich aber auch persönlich liegt. Es bietet sich an, auch den Coach kurz kennenzulernen, mit dem Du dann einige Stunden verbringen wirst.

 

Was musst Du einreichen?

Hast Du Dich für einen Träger entschieden, musst Du ihm den Vermittlungsgutschein zukommen lassen, und zwar alle Seiten des Gutscheins. Der Gutschein besteht aus 5-6 Seiten, nämlich

Seite 1-3: Gutschein mit Nebenbestimmungen

Seite 4/5: Hinweisen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Letzte Seite: Trägerbestätigung. Diese muss der Bildungsträger ausfüllen.

 

Wie musst Du den Gutschein einreichen?

Im AVGS selbst steht an verschiedenen Stellen, dass der Bildungsträger ihn "im Original" an die Arbeitsagentur übersenden muss. Somit bräuchte der Bildungsträger ihn von Dir auch "im Original". Dies ist allerdings überholt. Du kannst ihn einfach einscannen und per E-Mail an den Bildungsträger senden. Dieser wird ihn dann allerdings ausdrucken und u.a. per Post an die Arbeitsagentur senden (bei eiligen Coachings auch bereits per E-Mail vorab).

Wichtig ist lediglich, dass die Arbeitsagentur einen Gutschein nur einmal ausgefüllt von einem Bildungsträger erhält. Solltest Du den Gutschein an zwei Träger gesendet haben, die ihn beide an die Arbeitsagentur übersenden, wird er ungültig.

 

Wie geht es weiter?

Ab jetzt dauert es erfahrungsgemäß 5-10 Tage, bis die Arbeitsagentur die finale Zustimmung gegeben hat. Diese ergeht einmal per Post an Dich und an den Bildungsträger. Jetzt wird es Zeit, den ersten Termin für das Coaching auszumachen und zu starten!

FAQs

Im folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema AVGS beantragen und einlösen:

Einen Anspruch auf den AVGS haben grundsätzlich Arbeitslose, aber auch arbeitssuchend gemeldete Personen oder Menschen in der Kündigungsfrist. Wichtig ist: Der Gutschein wird individuell nach Ermessen des Vermittlers vergeben – es besteht kein Rechtsanspruch.

Der Antrag erfolgt direkt bei Deinem Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Am besten vereinbarst Du einen Termin und schilderst dort Deinen Bedarf – z. B. berufliche Neuorientierung, Gründungsvorhaben oder Bewerbungsunterstützung. Idealerweise bringst Du bereits einen konkreten Anbieter oder eine Maßnahme mit, die Du besuchen möchtest. Für Gründungsvorhaben stellen wir Dir auch gerne ein Angebot aus.

Ja, das ist möglich. Viele Gründer:innen nutzen den AVGS, um sich ein professionelles Coaching zur Vorbereitung der Selbstständigkeit finanzieren zu lassen – z. B. zur Erstellung eines Businessplans, zur Positionierung am Markt oder zur Klärung von Finanzfragen. Voraussetzung ist, dass Du dem Jobcenter/der Arbeitsagentur ein schlüssiges Gründungsvorhaben darstellen kannst.

Nicht unbedingt. Auch Personen, die zwar nicht arbeitslos, aber arbeitssuchend gemeldet sind, können den AVGS beantragen – zum Beispiel Menschen in Kündigung oder deren Job in Gefahr ist, Eltern nach Elternzeit oder Berufsrückkehrer:innen. Entscheidend ist die Einschätzung Deines Vermittlers, ob die Maßnahme Deine Jobchancen verbessert.

Ein AVGS-Gutschein ist 1-3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Zeit musst Du die Maßnahme beginnen (Es ist nicht nötig, die komplette Maßnahme während des Gültigkeitszeitraums zu absolvieren). Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich, sollte aber rechtzeitig mit dem Ansprechpartner beim Arbeitamt abgesprochen werden.

Über die Dauer der Gültigkeit entscheidet Dein/e Ansprechpartner:in bei der Arbeitsagentur.

Über die Maßnahmedauer entscheidet der/die Ansprechpartner:in bei der Arbeitsagentur. Sie liegt üblicherweise zwischen 4 und 12 Wochen und ist in der Regel von der Stundenanzahl abhängig, über die sich das Coaching erstrecken darf.

Wir raten in dem Fall dazu, das persönliche Gespräch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur. Evtl. wurden die Ziele nicht klar benannt oder die Erfolgschancen nicht in den Vordergrund gestellt. Bei einem AVGS-geförderten Gründercoaching hilft z.B.

  • Warum das Gründungsvorhaben Aussicht hat
  • Welche Wissenslücken durch das Coaching geschlossen werden sollen (z.B. Hilfe bei der Erstellung des Finanzplans oder Businessplans)
  • Wenn bereits ein positives Gespräch mit einem Gründercoach stattgefunden hat
  • ein Angebot einer zertifizierten Gründungsberatung

Wichtig: Eine Ablehnung heißt nicht zwingend das endgültige Aus – Beharrlichkeit und gute Argumente helfen oft weiter.

Nein, entscheidend ist, dass das Coaching innerhalb des Gültigkeitszeitraums startet. Es ist also theoretisch hinreichend, wenn eine abgehaltene Stunde noch innerhalb der Gutschein-Gültigkeit liegt. Alle andere Unterrichtseinheiten können auch nach "Ablauf" des AVGS stattfinden.

Mehr zum Thema