Gründungszuschuss - Förderung für Gründer

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Gründungszuschuss - Auf einen Blick
 

Der Gründungszuschuss ist eine Finanzspritze von der Agentur für Arbeit und somit eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

✅  6+9 Monate: Der Zuschuss wird in Phase 1 sechs Monate gewährt und in Phase 2 neun Monate

✅  Höhe: Arbeitslosengeld + Pauschale: Der Gründungszuschuss entspricht in den ersten 6 Monaten Deinem Arbeitslosengeld zzgl. 300 Euro.

✅  Keine Rückzahlung: Der Gründungszuschuss dient der Überbrückung von Einnahmeausfällen durch die Gründung. Du musst ihn nie zurückzahlen.

✅  Steuerfrei: Du musst auf den Gründungszuschuss keine Steuern zahlen. Allerdings orientiert sich die Höhe des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags an seiner Höhe.

🟨 Tragfähigkeit: Hierüber brauchst Du eine fachkundige Stellungnahme.

Da der Gründungszuschuss nicht zurückgezahlt werden muss, legt das Arbeitsamt Wert darauf, dass das Geld sinnvoll eingesetzt wird. Somit gibt es bestimmte Voraussetzungen beim Bezug und auch das Antragsformular für den Zuschuss ist erläuterungsbedürftig. Wir erklären, warum Ihr ihn trotzdem unbedingt beantragen solltet.

Artikel zum Zuschuss vom Arbeitsamt:

Gründungszuschuss beantragen - Bedingungen und Vorgehen

Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt ist eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten. Allerdings ist die Beantragung etwas … weiterlesen

Tragfähigkeitsbescheinigung für Existenzgründung

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und eine Bestätigung darüber, dass Du mit Deiner Geschäftsidee in der Lage bist, die Ausgaben aus Deiner Selbständigkeit und die aus Deinem Privatleben zu bestreiten. Sie wird am häufigsten … weiterlesen

Antrag auf Gründungszuschuss - Ausfüllanleitung

Der Antrag auf Gründungszuschuss ist ein siebenseitiges Formular, mit dem Du den Gründungszuschuss beantragst. Es ist das einzige Dokument, das Du vor dem eigentlichen Gründungstag einreichen musst. In der Regel akzeptiert die Arbeitsagentur, wenn Du alle weiteren … weiterlesen

11 häufigste Fehler bei der Beantragung

Es gibt ein paar Fallstricke bei der Beantragung des Gründungszuschusses, die man kennen sollte, damit der Antrag nicht abgelehnt wird. Hier stellen wir die häufigsten Fehler zusammen, die Du vermeiden solltest.

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Wir unterstützen Dich schnell und unkompliziert bei Entscheidungen und Fragen zum Thema Gruendungszuschuss. Nutze unkompliziert unsere Hilfe in der Gründersprechstunde oder lerne uns kostenlos für Fragen zum AVGS Gründercoaching kennen:

FAQs

Im folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Gruendungszuschuss

Nein, der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Relevant ist der Zuschuss allerdings bei Berechnung der Höhe der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge. Je höher der Gründungszuschuss, desto höher der Beitrag.

Ja. Bei Beantragung des Gründungszuschusses gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung. Relevant ist weniger, ob Du weitere Einkünfte erzielst, sondern wie viel Zeit Du für sie aufwendest.

Solange Deine selbstständige Tätigkeit im Mittelpunkt steht und hauptberuflich ausgeübt wird, sind Nebenjobs unproblematisch. Das heißt: Nebeneinkünfte aus Minijobs, Vermietung oder anderen Tätigkeiten sind möglich, dürfen aber den Charakter der hauptberuflichen Selbstständigkeit nicht gefährden. Hauptberuflichkeit wird angenommen, wenn Du für die Tätigkeit 15 Wochenstunden oder mehr aufwendest.

Ein Nebenjob, den Du 5-10 Stunden pro Woche ausübst, gefährdet somit den Gründungszuschuss in der Regel nicht.

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine private Förderung – er wird dem jeweiligen Gründer persönlich gewährt, nicht der Firma. Wird in der Liquiditätsplanung ein Gründungszuschuss berücksichtigt, betrifft das also nur den Bedarf dieses einen Gründers.

Würde man den Zuschuss in den Gesamtfinanzplan eintragen, müssten konsequenterweise auch alle Umsätze, Kosten und Privatentnahmen anteilig auf die Gründer aufgeteilt werden. Das ist zwar möglich, führt aber zu einer komplizierten Darstellung, die den Blick auf die wirtschaftliche Gesamtlage der Firma erschwert.

Empfehlung:
Erstelle den Finanzplan – insbesondere die GuV, Liquiditäts- und Rentabilitätsrechnung – für das gesamte Unternehmen und ohne den Gründungszuschuss. Ergänzend sollte eine separate Übersicht erstellt werden, die:

  • die anteilige Liquidität des geförderten Gründers darstellt

  • den monatlichen Gründungszuschuss gegenüberstellt.

So kann die Agentur für Arbeit nachvollziehen, ob der Gründungszuschuss ausgereicht hat, um die Anlaufphase zu überbrücken und ob der Geförderte eine auskömmliche Gewinnerzielung erreicht.

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