Gründungszuschuss

zurück zu Alle Themen

Gründungszuschuss - Auf einen Blick

Der Gründungszuschuss ist eine Finanzspritze von der Agentur für Arbeit und somit eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

✅  6+9 Monate: Der Zuschuss wird in Phase 1 sechs Monate gewährt und in Phase 2 neun Monate

✅  Höhe: Arbeitslosengeld + Pauschale: Der Gründungszuschuss entspricht in den ersten 6 Monaten Deinem Arbeitslosengeld zzgl. 300 Eur.

✅  Keine Rückzahlung: Der Gründungszuschuss dient der Überbrückung von Einnahmeausfällen durch die Gründung. Du musst ihn nie zurück zahlen.

✅  Steuerfrei: Du muss auf den Gründungszuschuss keine Steuern zahlen. Allerdings orientiert sich die Höhe des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag an seine Höhe.

Da der Gründungszuschuss nicht zurückgezahlt werden muss, legt das Arbeitsamt Wert darauf, dass das Geld sinnvoll eingesetzt wird. Somit ist die Beantragung etwas aufwendig. Wir erläutern, warum Ihr ihn trotzdem unbedingt beantragen solltet.

Artikel in der Rubrik Gründungszuschuss:

Gründungszuschuss beantragen

Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten. Allerdings ist die Beantragung etwas aufwendig. In … weiterlesen

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist schnell berechnet, wenn Du die Höhe des Arbeitslosengeldes kennst, auf das Du Anrecht hast. Anders als beim Arbeitslosengeld hast Du allerdings kein Anrecht auf den Zuschuss, weil er im Ermessen Deines/r Sachbearbeiters/in bei der Arbeitsagentur … weiterlesen

Tragfähigkeitsbescheinigung für Existenzgründung

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und eine Bestätigung darüber, dass Du mit Deiner Geschäftsidee in der Lage bist, die Ausgaben aus Deiner Selbständigkeit und die aus Deinem Privatleben zu bestreiten. Sie wird am häufigsten … weiterlesen

Antrag auf Gründungszuschuss - Ausfüllanleitung

Der Antrag auf Gründungszuschuss ist ein siebenseitiges Formular, mit dem Du den Gründungszuschuss beantragst. Es ist das einzige Dokument, das Du vor dem eigentlichen Gründungstag einreichen musst. In der Regel akzeptiert die Arbeitsagentur, wenn Du alle weiteren … weiterlesen

11 häufigste Fehler bei der Beantragung

Es gibt ein paar Fallstricke bei der Beantragung des Gründungszuschusses, die man kennen sollte, damit der Antrag nicht abgelehnt wird. Hier stellen wir die häufigsten Fehler zusammen, die Du vermeiden solltest.

weiterlesen

FAQs

Im folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Gründungszuschuss:

Den Gründungszuschuss können Personen beantragen, die aktuell arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Gründung noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I besteht. Wer hingegen Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bezieht, hat keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss, kann aber unter Umständen das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen. Auch Personen, die nur kurz arbeitslos sind oder in der Kündigungsfrist stecken, sollten frühzeitig mit der Agentur für Arbeit sprechen, um ihre Chancen auf Förderung auszuloten.

Neben dem Status als ALG-I-Empfänger mit mindestens 150 Tagen Restanspruch müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die geplante Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, d.h. mind. 15 Stunden pro Woche.

  • Es muss ein tragfähiges Geschäftskonzept vorliegen – hierzu zählen ein Businessplan und ein Finanzplan.

  • Die Tragfähigkeit der Gründung muss durch eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Gründungsberater, Steuerberater) bestätigt werden.

  • Die Gründung darf noch nicht erfolgt sein, wenn der Antrag gestellt wird.

Die Arbeitsagentur prüft den Antrag außerdem im Hinblick auf persönliche Eignung, Motivation und Marktchancen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Antrag erhöht die Chancen auf Bewilligung deutlich.

Nein, der Gründungszuschuss liegt im Ermessen des Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit. Bei der Bewertung, ob die Förderung gewährt wird, spielt eine Rolle, ob das Geschäftsmodell tragfähig ist und die persönliche Eignung der gründenden Person gegeben ist. 

Ja, Du musst mindestens einen Tag arbeitslos sein und darfst nicht weniger als noch 150 Tage Anrecht auf ALG I haben. Du darfst ebenfalls noch nicht gegründet haben. Wenn Du (noch) nicht arbeitslos bist oder schon gegründet hast, ist das Arbeitsamt für Dich nicht mehr zuständig!

Ausnahme des Erfordernisses auf Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit Behinderungen. Sie können den Gründungszuschuss auch erhalten, wenn sie nicht arbeitslos gemeldet sind oder weniger als 150 Tage Anrecht auf Arbeitslosengeld haben.