Stehst Du vor einer Unternehmensgründung und überlegst, welche Rechtsform für Dich aus steuerlicher Sicht die beste Wahl ist? Unser Steuerrechner hilft Dir, die verschiedenen Optionen zu vergleichen und die richtige Entscheidung zu treffen.
Dieses kostenlose Tool vergleicht die Ertragssteuern bei Firmengründungen. Dabei werden Gesellschaftsformen, bei denen die Gründenden privat haften, mit Kapitalgesellschaften verglichen. Der Vergleich erfolgt auf Basis der zu erwartenden Überschüsse aus der Firma sowie evtl. vorhandener Privatvermögen. Somit sind Entscheidungen in Abhängigkeit der individuellen wirtschaftlichen Situation möglich. Zudem ermöglicht der Rechner Annahmen über die Verwendung von Überschüssen. Beispielsweise kann bei einer Kapitalgesellschaft ein Gehalt gezahlt oder eine Ausschüttung getätigt werden.
Der Vergleich von GmbH auf der einen Seite und Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften auf der anderen Seite ist eine Vereinfachung und kann verallgemeinert werden als Vergleich zwischen Kapitalgesellschaften und Nicht-Kapitalgesellschaften. Wir stellen diesen Vergleich an, weil die steuerlichen Rahmenbedingungen für diese beiden Gruppen von Gesellschaften grundlegend unterschiedlich sind. Ein Vergleich der verschiedenen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH vs. UG vs. AG) untereinander ist aus steuerlicher Sicht nicht sinnvoll, da die Unterschiede in der Steuerlast marginal sind. Ebenso sind steuerliche Unterschiede bei Nicht-Kapitalgesellschaften gering und eher die Frage, auf wie viele Gründenden sich Lasten verteilen. Lies gerne hierzu unsere Einführung in die unterschiedlichen Unternehmenssteuern.
Aus steuerlicher Sicht ist keine pauschale Aussage möglich, ob Kapitalgesellschaften günstiger sind oder nicht. Auf den ersten Blick scheinen Kapitalgesellschaften die günstigere Rechtsform zu sein. Dies liegt daran, dass die Kombination aus Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer eine geringere Steuerlast verspricht als die Einkommensteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Während die Summe aus Gewerbe- und Körperschaftssteuersatz stets gleich ist, sorgt die Steuerprogression bei privat-haftenden Gesellschaftsformen dafür, dass die Steuersätze mit zusätzlichen Gewinnen deutlich über die der Kapitalgesellschaften steigen.
Allerdings ist nicht berücksichtigt, dass die Rücklagen einer Kapitalgesellschaft dann noch nicht im Einflussbereich der Gesellschafter liegen (anders bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Sollen sie privat verfügbar sein, müssen sie ausgeschüttet werden. Hierbei fallen dann noch einmal 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer an. Bei Einzel- oder Personengesellschaften fallen zwar schnell höhere Ertragsteuersätze an, bei ihnen ist allerdings keine Ausschüttung nötig, um das Kapital privat verfügbar zu machen. Bezieht man Ausschüttungen in die Betrachtung mit ein, so sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften oftmals die günstigere Wahl.
Ausschüttungen nicht zu tätigen, ist insbesondere dann sinnvoll, wenn reinvestiert werden soll und man sich somit noch größere Gewinne in der Zukunft erhofft. Somit dürfte die Entscheidung zugunsten einer Kapitalgesellschaft ausfallen, wenn man von einem dynamischen, stark wachsenden Geschäftsmodell ausgeht.
Die Gewerbesteuer wurde mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 438 % voreingestellt. Sie berechnet sich, indem man den Hebesatz mit 3,5 multipliziert, dann mit dem Gewinn multipliziert und das Ergebnis durch 10.000 teilt.
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen wurde ein Freibetrag von 24.500 EUR berücksichtigt. Zusätzlich reduziert die Gewerbesteuer die Einkommensteuerlast bei diesen Unternehmensformen mit einem Hebesatz-Äquivalent von 400%. Für Details zur Berechnung der Steuern lies gerne unseren Artikel zu Unternehmenssteuern.
Die Überlegungen ändern sich, wenn Ausschüttungen geplant sind (s.u.), Gesellschafter verheiratet sind oder weitere Einkommen außerhalb der Geschäftstätigkeit erzielt werden.
Bitte beachte auch, dass in dem Rechtsformrechner Durchschnittssteuersätze sichtbar sind. Den erwähnten Grenzsteuersatz von 32% kannst Du somit nicht aus dem Steuerrechner entnehmen, sondern z.B. aus den Berechnungen des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesfinanzministeriums.
Privat-haftende Gesellschaften wie Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben diese Flexibilität nicht. Hier bestimmt der Überschuss aus Firmentätigkeit direkt die Steuerlast.
Wenn Ausschüttungen erfolgen, wird angenommen, dass der gesamte Überschuss ausgeschüttet wird.
Die Ausschüttungen können in der Regel nach Wahl nach dem Abgeltungsverfahren oder dem Teileinkünfteverfahren erfolgen. Welche Variante gewählt wird, hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Ausschüttungen und ist im Steuerrechner in den zwei roten Linien ersichtlich. Ob das Teileinkünfteverfahren gewählt werden kann, hängt an bestimmten Bedingungen, die allerdings in der Regel bei Gründenden erfüllt sind. Details dazu findest Du in unserem Artikel zu Unternehmenssteuern. Bei geringen Einkommen lohnt in der Regel das Teileinkünfteverfahren, während bei höheren Einkommen das Abgeltungsverfahren vorteilhafter sein kann.
Dieser Rechtsform-Kalkulator soll eine Entscheidungshilfe bei der Wahl der Rechtsform bieten. Wir übernehmen dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Berechnungen und Angaben. Auch ersetzt dieser Rechner keine Steuer- oder Rechtsberatung.