Rechtsform der Firma wählen – welche passt zu Deinem Unternehmen?

Rechtsform der Firma wählen – welche passt zu Deinem Unternehmen?

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Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie hat Einfluss auf Haftung, Steuern, Reputation, Buchhaltungspflichten und sogar auf den Firmennamen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen in Deutschland – von Einzelunternehmen bis GmbH – und erfahren, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen.

Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie hat Einfluss auf Haftung, Steuern, Reputation, Buchhaltungspflichten und sogar auf den Firmennamen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen in Deutschland – von Einzelunternehmen bis GmbH – und erfahren, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen.

Rechtsformen im Vergleich - Begrifflichkeiten

Es gibt zahlreiche Begriffe, die häufig durcheinandergebracht werden - verständlich bei der Vielzahl an gesetzlichen Grundlagen. Hier deshalb eine kurze Übersicht, wer "juristisch", "rechtsfähig" und "gewerbetreibend" ist. Dabei konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Unternehmensformen.

Rechtsform Kategorie Juristische Person Rechtsfähig Gewerbetreibend
👤 Freiberufler* Einzelunternehmen ❌ Nein ✅ Ja (als natürliche Person) ❌ Nein
👤 Gewerbliches Einzelunternehmen Einzelunternehmen ❌ Nein ✅ Ja (als natürliche Person) ✅ Ja
👥 GbR Personengesellschaft ❌ Nein ⚠️ Teilweise (teilrechtsfähig) ✅ Ja (wenn gewerblich)
👥 OHG Personengesellschaft ❌ Nein ✅ Ja ✅ Ja
👥 KG Personengesellschaft ❌ Nein ✅ Ja ✅ Ja
🏢 GmbH Kapitalgesellschaft ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja
🏢 UG Kapitalgesellschaft ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja
🏢 AG Kapitalgesellschaft ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja
🏛 Verein (e.V.) Körperschaft ✅ Ja ✅ Ja ⚠️ meistens nein

* "Freiberufler" selbst ist keine Rechtsform. Vielmehr sind Freiberufler Nicht-gewerbliche Einzelunternehmen

Es gibt zahlreiche Begriffe, die häufig durcheinandergebracht werden - verständlich bei der Vielzahl an gesetzlichen Grundlagen. Hier deshalb eine kurze Übersicht, wer "juristisch", "rechtsfähig" und "gewerbetreibend" ist. Dabei konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Unternehmensformen.

Rechtsform Kategorie Juristische Person Rechtsfähig Gewerbetreibend
👤 Freiberufler* Einzelunternehmen ❌ Nein ✅ Ja (als natürliche Person) ❌ Nein
👤 Gewerbliches Einzelunternehmen Einzelunternehmen ❌ Nein ✅ Ja (als natürliche Person) ✅ Ja
👥 GbR Personengesellschaft ❌ Nein ⚠️ Teilweise (teilrechtsfähig) ✅ Ja (wenn gewerblich)
👥 OHG Personengesellschaft ❌ Nein ✅ Ja ✅ Ja
👥 KG Personengesellschaft ❌ Nein ✅ Ja ✅ Ja
🏢 GmbH Kapitalgesellschaft ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja
🏢 UG Kapitalgesellschaft ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja
🏢 AG Kapitalgesellschaft ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja
🏛 Verein (e.V.) Körperschaft ✅ Ja ✅ Ja ⚠️ meistens nein

* "Freiberufler" selbst ist keine Rechtsform. Vielmehr sind Freiberufler Nicht-gewerbliche Einzelunternehmen

Was unterscheidet die Rechtsformen?

Die Rechtsformen unterscheiden sich in den folgenden fünf Punkten. Es sind genau diese Aspekte, die man bei der Entscheidung für eine Variante im Kopf haben sollte:

  • Haftung: Wer haftet im Ernstfall mit seinem Vermögen?
  • Reputation: Wie wird die Rechtsform am Markt wahrgenommen?
  • Besteuerung: Welche steuerlichen Verpflichtungen bestehen?
  • Jahresabschluss: Welche Anforderungen gelten für Buchhaltung und Berichtswesen?
  • Namensgebung: Welche Freiheiten bestehen bei der Wahl des Firmennamens?

Bevor wir in die Details zu den einzelnen Rechtsformen kommen, hier eine Aufstellung, an der Du Dich bei der Lektüre stets orientieren kannst.

Rechtsform Reputation Haftung Namensgebung Jahresabschluss Ertragsteuern
👤 Freiberufler hoch privat haftend Nachname EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Einkommensteuer
👤 Einzelunternehmen (Kleingewerbe) mittel privat haftend Vor- und Nachname (Pflicht, wenn nicht e.K.) EÜR Einkommensteuer + Gewerbesteuer
👤 Einzelunternehmen (e.K.) hoch privat haftend e.K. muss enthalten sein Bilanz + GuV Einkommensteuer + Gewerbesteuer
👥 GbR gering alle Gesellschafter privat haftend Vor- und Nachname mind. eines Gesellschafters  EÜR Einkommensteuer + Gewerbesteuer
👥 OHG hoch alle Gesellschafter privat haftend „OHG“ verpflichtend Bilanz + GuV Einkommensteuer + Gewerbesteuer
👥 KG mittel mind. 1 Gesellschafter privat haftend, Kommanditist beschränkt „KG“ verpflichtend Bilanz + GuV Einkommensteuer + Gewerbesteuer
🏢 GmbH hoch beschränkt auf Gesellschaftsvermögen „GmbH“ verpflichtend Bilanz + GuV Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
🏢 UG gering stark beschränkt auf Mindeststammkapital „UG (haftungsbeschränkt)“ verpflichtend Bilanz + GuV Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
🏢 AG hoch beschränkt auf Gesellschaftsvermögen „AG“ verpflichtend Bilanz + GuV (besonders umfangreich) Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
🏛 Verein (e.V., gemeinnützig) unterschiedlich (abhängig von Tätigkeitsbereich) keine persönliche Haftung, nur mit Vereinsvermögen „e.V.“ verpflichtend, wenn eingetragen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung + Vermögensübersicht (intern) Steuerfrei (bei Gemeinnützigkeit)

Die Rechtsformen unterscheiden sich in den folgenden fünf Punkten. Es sind genau diese Aspekte, die man bei der Entscheidung für eine Variante im Kopf haben sollte:

  • Haftung: Wer haftet im Ernstfall mit seinem Vermögen?
  • Reputation: Wie wird die Rechtsform am Markt wahrgenommen?
  • Besteuerung: Welche steuerlichen Verpflichtungen bestehen?
  • Jahresabschluss: Welche Anforderungen gelten für Buchhaltung und Berichtswesen?
  • Namensgebung: Welche Freiheiten bestehen bei der Wahl des Firmennamens?

Bevor wir in die Details zu den einzelnen Rechtsformen kommen, hier eine Aufstellung, an der Du Dich bei der Lektüre stets orientieren kannst.

Rechtsform Reputation Haftung Namensgebung Jahresabschluss Ertragsteuern
👤 Freiberufler hoch privat haftend Nachname EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Einkommensteuer
👤 Einzelunternehmen (Kleingewerbe) mittel privat haftend Vor- und Nachname (Pflicht, wenn nicht e.K.) EÜR Einkommensteuer + Gewerbesteuer
👤 Einzelunternehmen (e.K.) hoch privat haftend e.K. muss enthalten sein Bilanz + GuV Einkommensteuer + Gewerbesteuer
👥 GbR gering alle Gesellschafter privat haftend Vor- und Nachname mind. eines Gesellschafters  EÜR Einkommensteuer + Gewerbesteuer
👥 OHG hoch alle Gesellschafter privat haftend „OHG“ verpflichtend Bilanz + GuV Einkommensteuer + Gewerbesteuer
👥 KG mittel mind. 1 Gesellschafter privat haftend, Kommanditist beschränkt „KG“ verpflichtend Bilanz + GuV Einkommensteuer + Gewerbesteuer
🏢 GmbH hoch beschränkt auf Gesellschaftsvermögen „GmbH“ verpflichtend Bilanz + GuV Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
🏢 UG gering stark beschränkt auf Mindeststammkapital „UG (haftungsbeschränkt)“ verpflichtend Bilanz + GuV Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
🏢 AG hoch beschränkt auf Gesellschaftsvermögen „AG“ verpflichtend Bilanz + GuV (besonders umfangreich) Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
🏛 Verein (e.V., gemeinnützig) unterschiedlich (abhängig von Tätigkeitsbereich) keine persönliche Haftung, nur mit Vereinsvermögen „e.V.“ verpflichtend, wenn eingetragen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung + Vermögensübersicht (intern) Steuerfrei (bei Gemeinnützigkeit)

Freiberufler als Unternehmensform

Freiberufler kann werden, wer zu einem der sogenannten Katalogberufe gehört. Die wichtigsten sind:

  • Heilberufe: z. B. Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker, Therapeuten, Betreuer, Logopäden
  • Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatungsberufe: z. B. Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater
  • Technisch-naturwissenschaftliche Berufe: z. B. Architekten, Ingenieure, Biologen, Informatiker, Sachverständige
  • Kulturelle Berufe: z. B. Autoren, Lektoren, Regisseure, Lehrer, Übersetzer, Journalisten

Gründet man alleine, bietet sich diese Unternehmensform an. Du kannst ohne große Formalitäten starten, zahlst keine Gewerbesteuer und führst eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – im Zweifel auch ohne Steuerberater – durch.

Allerdings: Du haftest mit deinem Privatvermögen und solltest dich daher gut absichern – oft ist eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Zudem besteht für viele Freiberufler Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer, die weitere Anforderungen vorgibt.

Freiberufler kann werden, wer zu einem der sogenannten Katalogberufe gehört. Die wichtigsten sind:

  • Heilberufe: z. B. Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker, Therapeuten, Betreuer, Logopäden
  • Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatungsberufe: z. B. Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater
  • Technisch-naturwissenschaftliche Berufe: z. B. Architekten, Ingenieure, Biologen, Informatiker, Sachverständige
  • Kulturelle Berufe: z. B. Autoren, Lektoren, Regisseure, Lehrer, Übersetzer, Journalisten

Gründet man alleine, bietet sich diese Unternehmensform an. Du kannst ohne große Formalitäten starten, zahlst keine Gewerbesteuer und führst eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – im Zweifel auch ohne Steuerberater – durch.

Allerdings: Du haftest mit deinem Privatvermögen und solltest dich daher gut absichern – oft ist eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Zudem besteht für viele Freiberufler Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer, die weitere Anforderungen vorgibt.

Einzelunternehmen

Das gewerbliche Einzelunternehmen ist die einfachste und beliebteste Rechtsform für gewerblich tätige Gründerinnen und Gründer. Es wird von nur einer Person gegründet und benötigt kein Mindestkapital.

Wichtige Merkmale:

  • Haftung: Der Inhaber haftet in voller Höhe mit seinem Privatvermögen.
  • Besteuerung: Der Gewinn wird über die Einkommensteuer versteuert – bei hohem Einkommen kann der Spitzensteuersatz greifen.
  • Buchführung: Solange Umsatz und Gewinn unter folgenden Schwellen bleiben, genügt eine einfache EÜR:
    • unter 800.000 € Umsatz
    • unter 80.000 € Gewinn
  • Handelsregistereintrag: Wird eine dieser Grenzen überschritten, ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Das Unternehmen wird dann zum eingetragenen Kaufmann (e.K.) und muss eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen.
  • Namensgebung: Ohne Handelsregistereintrag ist der vollständige Vor- und Nachname zu verwenden (z. B. im Impressum). Als e.K. ist ein Fantasiename zulässig.
  • Rechtsformwechsel: Ein Einzelunternehmen kann später in eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) überführt werden. Dabei ist insbesondere auf verdeckte Gewinnausschüttungen zu achten – eine rechtliche Beratung ist ratsam.

Das gewerbliche Einzelunternehmen ist die einfachste und beliebteste Rechtsform für gewerblich tätige Gründerinnen und Gründer. Es wird von nur einer Person gegründet und benötigt kein Mindestkapital.

Wichtige Merkmale:

  • Haftung: Der Inhaber haftet in voller Höhe mit seinem Privatvermögen.
  • Besteuerung: Der Gewinn wird über die Einkommensteuer versteuert – bei hohem Einkommen kann der Spitzensteuersatz greifen.
  • Buchführung: Solange Umsatz und Gewinn unter folgenden Schwellen bleiben, genügt eine einfache EÜR:
    • unter 800.000 € Umsatz
    • unter 80.000 € Gewinn
  • Handelsregistereintrag: Wird eine dieser Grenzen überschritten, ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Das Unternehmen wird dann zum eingetragenen Kaufmann (e.K.) und muss eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen.
  • Namensgebung: Ohne Handelsregistereintrag ist der vollständige Vor- und Nachname zu verwenden (z. B. im Impressum). Als e.K. ist ein Fantasiename zulässig.
  • Rechtsformwechsel: Ein Einzelunternehmen kann später in eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) überführt werden. Dabei ist insbesondere auf verdeckte Gewinnausschüttungen zu achten – eine rechtliche Beratung ist ratsam.

Personengesellschaften

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine einfache Rechtsform für zwei oder mehr Gründerinnen und Gründer. Sie zählt zu den Personengesellschaften.

  • Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch.
  • Besteuerung und Buchführung: Wie beim Einzelunternehmen – solange Umsatz und Gewinn unterhalb der Schwellen bleiben.
  • Handelsregister: Wird die GbR gewerblich tätig und überschreitet die Schwellenwerte, muss sie sich ins Handelsregister eintragen lassen und wird automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG).
     

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist im Prinzip eine GbR, die eine bestimmte Unternehmensgröße überschritten hat. Sie ist zwingend ins Handelsregister einzutragen. Es ist aber auch möglich, direkt als OHG zu gründen – etwa bei größeren gewerblichen Vorhaben.

  • Es gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
  • Die OHG ist zur doppelten Buchführung, Bilanz und GuV verpflichtet.
  • Auch bei der OHG haften die Gesellschafter unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.
  • Aufgrund der Größe und der formellen Struktur genießt die OHG in vielen Branchen eine hohe Reputation.
     

Kommanditgesellschaft (KG)

Möchte man die Haftung in einer OHG beschränken, kann man eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen.

  • Sie besteht aus mindestens einem Komplementär, der persönlich haftet,
  • und einem oder mehreren Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften.
  • Auch hier besteht Eintragungspflicht im Handelsregister sowie Buchführungspflicht nach HGB.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine einfache Rechtsform für zwei oder mehr Gründerinnen und Gründer. Sie zählt zu den Personengesellschaften.

  • Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch.
  • Besteuerung und Buchführung: Wie beim Einzelunternehmen – solange Umsatz und Gewinn unterhalb der Schwellen bleiben.
  • Handelsregister: Wird die GbR gewerblich tätig und überschreitet die Schwellenwerte, muss sie sich ins Handelsregister eintragen lassen und wird automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG).
     

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist im Prinzip eine GbR, die eine bestimmte Unternehmensgröße überschritten hat. Sie ist zwingend ins Handelsregister einzutragen. Es ist aber auch möglich, direkt als OHG zu gründen – etwa bei größeren gewerblichen Vorhaben.

  • Es gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
  • Die OHG ist zur doppelten Buchführung, Bilanz und GuV verpflichtet.
  • Auch bei der OHG haften die Gesellschafter unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.
  • Aufgrund der Größe und der formellen Struktur genießt die OHG in vielen Branchen eine hohe Reputation.
     

Kommanditgesellschaft (KG)

Möchte man die Haftung in einer OHG beschränken, kann man eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen.

  • Sie besteht aus mindestens einem Komplementär, der persönlich haftet,
  • und einem oder mehreren Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften.
  • Auch hier besteht Eintragungspflicht im Handelsregister sowie Buchführungspflicht nach HGB.

Kapitalgesellschaften

Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und besonders für Gründer*innen mit geringem Startkapital attraktiv.

Merkmale der UG:

  • Stammkapital: ab 1 Euro – allerdings müssen 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage einbehalten werden, bis 25.000 Euro angespart sind (dann kann eine Umwandlung in eine GmbH erfolgen).
  • Haftung: beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Besteuerung:
    • Körperschaftsteuer: 15 %
    • Gewerbesteuer: ca. 14–17 %
    • Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung: 25 % + Solidaritätszuschlag
  • Reputation: eher gering im Vergleich zur GmbH
  • Namensgebung: Fantasienamen sind möglich, „UG (haftungsbeschränkt)“ muss enthalten sein.
  • Pflichten: Eintragung ins Handelsregister, doppelte Buchführung, Bilanz, GuV
     

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist die klassische Kapitalgesellschaft in Deutschland mit hoher Seriosität und Akzeptanz.

Merkmale der GmbH:

  • Stammkapital: mindestens 25.000 €. Bei Gründung genügt die Hälfte (12.500 €); die Gesellschafter haften in diesem Fall mit dem Restbetrag.
  • Haftung: beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Reputation: hoch – besonders im B2B-Bereich.
  • Namensgebung: frei wählbar, muss „GmbH“ enthalten.
  • Besteuerung:
    • Körperschaftsteuer: 15 %
    • Gewerbesteuer: ca. 14–17 %
    • Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung: 25 % + Solidaritätszuschlag
  • Pflichten: Eintragung ins Handelsregister, doppelte Buchführung, Bilanz, GuV

Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und besonders für Gründer*innen mit geringem Startkapital attraktiv.

Merkmale der UG:

  • Stammkapital: ab 1 Euro – allerdings müssen 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage einbehalten werden, bis 25.000 Euro angespart sind (dann kann eine Umwandlung in eine GmbH erfolgen).
  • Haftung: beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Besteuerung:
    • Körperschaftsteuer: 15 %
    • Gewerbesteuer: ca. 14–17 %
    • Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung: 25 % + Solidaritätszuschlag
  • Reputation: eher gering im Vergleich zur GmbH
  • Namensgebung: Fantasienamen sind möglich, „UG (haftungsbeschränkt)“ muss enthalten sein.
  • Pflichten: Eintragung ins Handelsregister, doppelte Buchführung, Bilanz, GuV
     

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist die klassische Kapitalgesellschaft in Deutschland mit hoher Seriosität und Akzeptanz.

Merkmale der GmbH:

  • Stammkapital: mindestens 25.000 €. Bei Gründung genügt die Hälfte (12.500 €); die Gesellschafter haften in diesem Fall mit dem Restbetrag.
  • Haftung: beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Reputation: hoch – besonders im B2B-Bereich.
  • Namensgebung: frei wählbar, muss „GmbH“ enthalten.
  • Besteuerung:
    • Körperschaftsteuer: 15 %
    • Gewerbesteuer: ca. 14–17 %
    • Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung: 25 % + Solidaritätszuschlag
  • Pflichten: Eintragung ins Handelsregister, doppelte Buchführung, Bilanz, GuV

Umwandlung der Rechtsformen von Unternehmen

Ein Wechsel der Rechtsform ist grundsätzlich möglich. Teilweise geschieht er automatisch – etwa wenn ein Unternehmen durch Überschreiten bestimmter Schwellenwerte ins Handelsregister eingetragen werden muss. Manchmal ist ein Wechsel auch strategisch sinnvoll, zum Beispiel:

  • zur Verbesserung der Außenwirkung (Reputation)
  • zur Optimierung der steuerlichen Belastung
     

Beispiel:

Bei Einzelunternehmen, Freiberuflern und Personengesellschaften wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – bis zu 45 %. Wer hohe Gewinne erzielt, kann durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) seine Steuerlast reduzieren. Bitte beachte allerdings:

  • Das Gehalt eines Geschäftsführers ist einkommensteuerpflichtig.
  • Der verbleibende Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer (15 %) und der Gewerbesteuer (ca. 14–17 %).
  • Ausschüttungen an Gesellschafter werden mit 25 % Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag belegt.
  • Eine Kapitalgesellschaft hat keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer (im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

⚠️ Ein Wechsel der Rechtsform sollte stets mit Steuerberater oder Rechtsanwalt geplant werden – insbesondere bei Vermögensübertrag, Gründungsform und steuerlichen Übergangsthemen. Der Wechsel ist mit Kosten verbunden (z. B. Notar, Registergericht, Beratung).

Ein Wechsel der Rechtsform ist grundsätzlich möglich. Teilweise geschieht er automatisch – etwa wenn ein Unternehmen durch Überschreiten bestimmter Schwellenwerte ins Handelsregister eingetragen werden muss. Manchmal ist ein Wechsel auch strategisch sinnvoll, zum Beispiel:

  • zur Verbesserung der Außenwirkung (Reputation)
  • zur Optimierung der steuerlichen Belastung
     

Beispiel:

Bei Einzelunternehmen, Freiberuflern und Personengesellschaften wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – bis zu 45 %. Wer hohe Gewinne erzielt, kann durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) seine Steuerlast reduzieren. Bitte beachte allerdings:

  • Das Gehalt eines Geschäftsführers ist einkommensteuerpflichtig.
  • Der verbleibende Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer (15 %) und der Gewerbesteuer (ca. 14–17 %).
  • Ausschüttungen an Gesellschafter werden mit 25 % Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag belegt.
  • Eine Kapitalgesellschaft hat keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer (im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

⚠️ Ein Wechsel der Rechtsform sollte stets mit Steuerberater oder Rechtsanwalt geplant werden – insbesondere bei Vermögensübertrag, Gründungsform und steuerlichen Übergangsthemen. Der Wechsel ist mit Kosten verbunden (z. B. Notar, Registergericht, Beratung).

Fazit: Die passende Rechtsform finden

Die Entscheidung für eine Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab: dem geplanten Umsatz, der Risikobereitschaft, dem Kapitalbedarf und der langfristigen Strategie. Wer klein starten möchte und zunächst allein agiert, ist mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR gut beraten. Wer jedoch auf Haftungsbegrenzung und Seriosität Wert legt, sollte sich frühzeitig mit der Gründung einer UG oder GmbH auseinandersetzen.

Tipp: Ziehe bei Unsicherheiten unbedingt fachliche Unterstützung – z. B. durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt – hinzu, um späteren Problemen vorzubeugen.

Die Entscheidung für eine Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab: dem geplanten Umsatz, der Risikobereitschaft, dem Kapitalbedarf und der langfristigen Strategie. Wer klein starten möchte und zunächst allein agiert, ist mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR gut beraten. Wer jedoch auf Haftungsbegrenzung und Seriosität Wert legt, sollte sich frühzeitig mit der Gründung einer UG oder GmbH auseinandersetzen.

Tipp: Ziehe bei Unsicherheiten unbedingt fachliche Unterstützung – z. B. durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt – hinzu, um späteren Problemen vorzubeugen.