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Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt ist eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten. Allerdings ist die Beantragung etwas aufwendig.
In diesem Artikel erklären wir, warum Du ihn trotzdem beantragen solltest, wie die Beantragung geht und was Du beachten musst. Suchst Du eine Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars, lies gerne unseren Artikel zum Ausfüllen des Antrags auf Gründungszuschuss.
Themen in diesem Artikel:
Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt ist eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten. Allerdings ist die Beantragung etwas aufwendig.
In diesem Artikel erklären wir, warum Du ihn trotzdem beantragen solltest, wie die Beantragung geht und was Du beachten musst. Suchst Du eine Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars, lies gerne unseren Artikel zum Ausfüllen des Antrags auf Gründungszuschuss.
So sehen die Leistungen des Gründungszuschusses aus:
Eine wesentliche Leistung des Gründungszuschusses besteht allerdings darin, dass er gezahlt wird, obwohl der/die Gründungswillige evtl. bereits Geld verdient. Hinzuverdienst wird nicht angerechnet. Beantragt jemand dagegen keinen Gründungszuschuss, bekommt er/sie evtl. Arbeitslosengeld. Sobald allerdings gegründet wird, muss er/sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden (Ausnahme bei Nebentätigkeit mit weniger als 15 Stunden Arbeit/Woche) und die ALG Zahlung entfällt.
Info: Der Gründungszuschuss ist in beiden Phasen steuerfrei!
So sehen die Leistungen des Gründungszuschusses aus:
Eine wesentliche Leistung des Gründungszuschusses besteht allerdings darin, dass er gezahlt wird, obwohl der/die Gründungswillige evtl. bereits Geld verdient. Hinzuverdienst wird nicht angerechnet. Beantragt jemand dagegen keinen Gründungszuschuss, bekommt er/sie evtl. Arbeitslosengeld. Sobald allerdings gegründet wird, muss er/sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden (Ausnahme bei Nebentätigkeit mit weniger als 15 Stunden Arbeit/Woche) und die ALG Zahlung entfällt.
Info: Der Gründungszuschuss ist in beiden Phasen steuerfrei!
Zu Klarstellung der 150 Tage-Regelung: Es ist nicht der Zeitpunkt relevant, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, sondern der Zeitpunkt, zu dem Du gründest. Und das ist der Zeitpunkt, der bei der Anmeldung des Gewerbes (für Nicht-Freiberufler) bzw. bei der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt (für Freiberufler relevant) angegeben wird.
Zu Klarstellung der 150 Tage-Regelung: Es ist nicht der Zeitpunkt relevant, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, sondern der Zeitpunkt, zu dem Du gründest. Und das ist der Zeitpunkt, der bei der Anmeldung des Gewerbes (für Nicht-Freiberufler) bzw. bei der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt (für Freiberufler relevant) angegeben wird.
Zum Zeitpunkt der Beantragung wird geprüft, ob Du bereits selbständig bist. Sollte dies der Fall sein, darfst Du kein ALG mehr beziehen und Du erfüllt die zentrale Voraussetzung des Gründungszuschusses, arbeitslos zu sein, nicht mehr. Im Antrag auf Gründungszuschuss muss also ein zukünftiger Gründungstermin angegeben werden. Da der Gründungstermin mindestens 150 Tage vor Auslaufen des ALG-Anspruchs sein muss, wird auch die Beantragung vorher sein. Die Reihenfolge ist also
Anmeldung bei Gewerbeamt oder Finanzamt -> Antrag auf Gründungszuschuss -> Tatsächlicher Gründungstermin
Zum Zeitpunkt der Beantragung wird geprüft, ob Du bereits selbständig bist. Sollte dies der Fall sein, darfst Du kein ALG mehr beziehen und Du erfüllt die zentrale Voraussetzung des Gründungszuschusses, arbeitslos zu sein, nicht mehr. Im Antrag auf Gründungszuschuss muss also ein zukünftiger Gründungstermin angegeben werden. Da der Gründungstermin mindestens 150 Tage vor Auslaufen des ALG-Anspruchs sein muss, wird auch die Beantragung vorher sein. Die Reihenfolge ist also
Anmeldung bei Gewerbeamt oder Finanzamt -> Antrag auf Gründungszuschuss -> Tatsächlicher Gründungstermin
Solltest Du aktuell noch mehr als 150-Tage Anrecht auf Arbeitslosengeld haben aber zu wenig Zeit für eine vollständige Einreichung aller Unterlagen haben, hast Du folgende Möglichkeiten:
Darüber hinaus kannst Du Dich ohnehin vom Arbeitslosengeldbezug abmelden. Dies kannst Du innerhalb der Voraussetzungen für den ALG-Bezug machen. Meldest Du Dich wieder an, bleiben Restansprüche und die Option auf Gründungszuschuss erhalten.
Weitere Infos unter den Fachlichen Weisungen des Arbeitsamts
Solltest Du aktuell noch mehr als 150-Tage Anrecht auf Arbeitslosengeld haben aber zu wenig Zeit für eine vollständige Einreichung aller Unterlagen haben, hast Du folgende Möglichkeiten:
Darüber hinaus kannst Du Dich ohnehin vom Arbeitslosengeldbezug abmelden. Dies kannst Du innerhalb der Voraussetzungen für den ALG-Bezug machen. Meldest Du Dich wieder an, bleiben Restansprüche und die Option auf Gründungszuschuss erhalten.
Weitere Infos unter den Fachlichen Weisungen des Arbeitsamts
Die Antragstellung startet, indem Gründerinnen und Gründer Kontakt mit ihrer/m Sachbearbeiter/in bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.
Muss man hier irgend etwas beachten? Nein, außer dass man eine gewisse Vorstellung davon haben sollte, was die eigene Geschäftsidee ist und man sollte diese leicht verständlich darstellen können. Der Gegenüber muss schließlich verstehen, wofür eine Förderung nötig ist.
Teilweise lesen wir, dass es sinnvoll wäre, sich schlechter zu geben als man ist, um die Notwendigkeit des Gründungszuschusses zu verdeutlichen. Wir raten davon ab. Am Ende des Tages will der/die Sachbearbeiter /in jemanden aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich entlassen. Du solltest nicht den Eindruck erwecken, dass Du wenig von dem verstehst was Du machst. Auf der anderen Seite sollte klar sein, dass der Gründungszuschuss seinen Sinn erfüllt und Du ihn benötigst, weil Dein Geschäft nicht sofort Geld einbringt.
Baue idealerweise ein Vertrauensverhältnis zum Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin auf und bespreche ehrlich Deine Situation. Verstell Dich nicht, denn die eigene Persönlichkeit kommt immer besser an als einem Idealbild entsprechen zu wollen.
Die Arbeitsagentur entscheidet in der Regel sachgerecht, ob grundsätzlich ein Gründungszuschuss in Frage kommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss sondern erfolgt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bzw, der Sachbearbeiterin.
Als Nächstes musst Du den Antrag auf Gründungszuschuss, den Du von der Agentur für Arbeit bekommen hast, zusammen mit einigen Dokumenten einreichen. Die Dokumente sind im nächsten Abschnitt erläutert. Wie Du den Antrag ausfüllst, findest Du in unserer Ausfüllanleitung zum Antrag auf Gründungszuschuss. Dort findest Du ebenfalls Hinweise auf Stolpersteine beim Ausfüllen.
Prima! Jetzt kann die Gründung starten und Du wirst sechs Monate lang mit dem Gründungszuschuss in Höhe des ALG gefördert. Jetzt kann die Selbstständigkeit losgehen! Du musst lediglich beachten, rechtzeitig die Verlängerung des Gründungszuschusses zu beantragen, damit Du weitere neun Monate mit 300 Euro gefördert wirst.
Kontaktiere spätestens einen Monat vor Ablauf der Phase 1 Deine/n Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsagentur beantrage persönlich oder telefonisch den Folgeantrag. Jetzt musst Du u.a. angeben, wenn sich etwas geändert hat, bei der Selbständigkeit kann dies z.B. die Art und der Umfang der Tätigkeit sein. Aus dem Antrag und den anzuhängenden Unterlagen muss hervorgehen:
Auch die Entscheidung über die weitere Förderung der Phase 2 ist eine Ermessensleistung des Arbeitsamtes und erfolgt nach dem Kriterium, ob die Unterstützung geeignet ist, ein bald aussichtsreiches Geschäftsmodell zu fördern.
Die Antragstellung startet, indem Gründerinnen und Gründer Kontakt mit ihrer/m Sachbearbeiter/in bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.
Muss man hier irgend etwas beachten? Nein, außer dass man eine gewisse Vorstellung davon haben sollte, was die eigene Geschäftsidee ist und man sollte diese leicht verständlich darstellen können. Der Gegenüber muss schließlich verstehen, wofür eine Förderung nötig ist.
Teilweise lesen wir, dass es sinnvoll wäre, sich schlechter zu geben als man ist, um die Notwendigkeit des Gründungszuschusses zu verdeutlichen. Wir raten davon ab. Am Ende des Tages will der/die Sachbearbeiter /in jemanden aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich entlassen. Du solltest nicht den Eindruck erwecken, dass Du wenig von dem verstehst was Du machst. Auf der anderen Seite sollte klar sein, dass der Gründungszuschuss seinen Sinn erfüllt und Du ihn benötigst, weil Dein Geschäft nicht sofort Geld einbringt.
Baue idealerweise ein Vertrauensverhältnis zum Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin auf und bespreche ehrlich Deine Situation. Verstell Dich nicht, denn die eigene Persönlichkeit kommt immer besser an als einem Idealbild entsprechen zu wollen.
Die Arbeitsagentur entscheidet in der Regel sachgerecht, ob grundsätzlich ein Gründungszuschuss in Frage kommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss sondern erfolgt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bzw, der Sachbearbeiterin.
Als Nächstes musst Du den Antrag auf Gründungszuschuss, den Du von der Agentur für Arbeit bekommen hast, zusammen mit einigen Dokumenten einreichen. Die Dokumente sind im nächsten Abschnitt erläutert. Wie Du den Antrag ausfüllst, findest Du in unserer Ausfüllanleitung zum Antrag auf Gründungszuschuss. Dort findest Du ebenfalls Hinweise auf Stolpersteine beim Ausfüllen.
Prima! Jetzt kann die Gründung starten und Du wirst sechs Monate lang mit dem Gründungszuschuss in Höhe des ALG gefördert. Jetzt kann die Selbstständigkeit losgehen! Du musst lediglich beachten, rechtzeitig die Verlängerung des Gründungszuschusses zu beantragen, damit Du weitere neun Monate mit 300 Euro gefördert wirst.
Kontaktiere spätestens einen Monat vor Ablauf der Phase 1 Deine/n Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsagentur beantrage persönlich oder telefonisch den Folgeantrag. Jetzt musst Du u.a. angeben, wenn sich etwas geändert hat, bei der Selbständigkeit kann dies z.B. die Art und der Umfang der Tätigkeit sein. Aus dem Antrag und den anzuhängenden Unterlagen muss hervorgehen:
Auch die Entscheidung über die weitere Förderung der Phase 2 ist eine Ermessensleistung des Arbeitsamtes und erfolgt nach dem Kriterium, ob die Unterstützung geeignet ist, ein bald aussichtsreiches Geschäftsmodell zu fördern.
Es gibt einen theoretischen Zeitpunkt, zu dem es optimal ist, die Gründung zu starten und den Zuschuss zu beantragen und zwar genau 151 Tage (5 Monate) vor Ablauf der Bezugsberechtigung des Arbeitslosengeldes. Zu diesem Zeitpunkt hast Du 6 Monate Anspruch auf den Zuschuss (der genau die Höhe des ALG-Bezugs hat zzgl. 300 Eur). Später kannst Du den Gründungszuschuss nicht beantragen und wenn Du ihn sehr viel früher beantragst, bekommst Du ihn zwar ebenfalls in voller Höhe, allerdings reduziert sich natürlich der Bezug von Arbeitslosengeld, da mit der Gründung der ALG-Bezug aufhört.
Wichtiger als den genauen Zeitpunkt, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, ist allerdings, den für das Vorhaben besten Zeitpunkt abzupassen. Häufig spielen saisonale Faktoren eine Rolle oder der Zeitpunkt, zu dem die Vorbereitung abgeschlossen ist. Du solltest nicht unnötig mit der Gründung warten, nur weil Du noch Arbeitslosengeld beziehen könntest!
Es gibt einen theoretischen Zeitpunkt, zu dem es optimal ist, die Gründung zu starten und den Zuschuss zu beantragen und zwar genau 151 Tage (5 Monate) vor Ablauf der Bezugsberechtigung des Arbeitslosengeldes. Zu diesem Zeitpunkt hast Du 6 Monate Anspruch auf den Zuschuss (der genau die Höhe des ALG-Bezugs hat zzgl. 300 Eur). Später kannst Du den Gründungszuschuss nicht beantragen und wenn Du ihn sehr viel früher beantragst, bekommst Du ihn zwar ebenfalls in voller Höhe, allerdings reduziert sich natürlich der Bezug von Arbeitslosengeld, da mit der Gründung der ALG-Bezug aufhört.
Wichtiger als den genauen Zeitpunkt, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, ist allerdings, den für das Vorhaben besten Zeitpunkt abzupassen. Häufig spielen saisonale Faktoren eine Rolle oder der Zeitpunkt, zu dem die Vorbereitung abgeschlossen ist. Du solltest nicht unnötig mit der Gründung warten, nur weil Du noch Arbeitslosengeld beziehen könntest!
Um den Gründungszuschuss für die erste Phase zu beantragen, benötigst Du folgende Unterlagen
ausgestellt, um zu bescheinigen, dass Deine Idee tragfähig ist. Hierzu musst Du bei demjenigen, der die Tragfähigkeit bescheinigen soll, den Businessplan mitsamt Lebenslauf einreichen. "Tragfähig" bedeutet, dass es realistisch erscheint, dass Du mit Deinem Gründungsvorhaben in absehbarer Zeit Einnahmen erwirtschaftest, die Deine monatlich zu erwartenden Ausgaben für die Firma und für Dich privat decken können.
Du solltest beachten, dass die Erstellung eines Businessplans Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere weil hierfür Recherchearbeiten nötig sind. Ein Leser soll mit dem Plan überzeugt werden, dass die Tätigkeit aussichtsreich ist.
In einem Gründungscoaching, das sich ohnehin vor der Selbstständigkeit empfiehlt, kannst Du viele Dinge abdecken, die für einen Gründungszuschuss notwendig sind. Hier kannst Du beispielsweise das Geschäftsmodell optimieren, einen Businessplan schreiben und sogar eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Wir führen gerne das Gründercoaching mit Dir durch und freuen uns über Deine Kontaktaufnahme!
Um den Gründungszuschuss für die erste Phase zu beantragen, benötigst Du folgende Unterlagen
ausgestellt, um zu bescheinigen, dass Deine Idee tragfähig ist. Hierzu musst Du bei demjenigen, der die Tragfähigkeit bescheinigen soll, den Businessplan mitsamt Lebenslauf einreichen. "Tragfähig" bedeutet, dass es realistisch erscheint, dass Du mit Deinem Gründungsvorhaben in absehbarer Zeit Einnahmen erwirtschaftest, die Deine monatlich zu erwartenden Ausgaben für die Firma und für Dich privat decken können.
Du solltest beachten, dass die Erstellung eines Businessplans Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere weil hierfür Recherchearbeiten nötig sind. Ein Leser soll mit dem Plan überzeugt werden, dass die Tätigkeit aussichtsreich ist.
In einem Gründungscoaching, das sich ohnehin vor der Selbstständigkeit empfiehlt, kannst Du viele Dinge abdecken, die für einen Gründungszuschuss notwendig sind. Hier kannst Du beispielsweise das Geschäftsmodell optimieren, einen Businessplan schreiben und sogar eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Wir führen gerne das Gründercoaching mit Dir durch und freuen uns über Deine Kontaktaufnahme!
Um rechtzeitig alle Unterlagen zusammen zu haben und den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen zu können, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Um rechtzeitig alle Unterlagen zusammen zu haben und den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen zu können, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Die wirtschaftliche "Tragfähigkeit" der Geschäftsidee wird durch eine fachkundige Stelle bestätigt. Sie muss der Arbeitsagentur in einem entsprechenden Formular mitteilen, dass sowohl Umsätze, als auch Betriebsergebnisse und der Kapitalbedarf vom Gründer bzw. der Gründerin realistisch eingeschätzt wurden. Alle Zahlen hierzu kommen aus dem Finanzplan, der im Anhang des Businessplans zu finden sein sollte.
Beim Erstellen des Finanzplans ist allerdings noch eine Besonderheit zu beachten. Das Arbeitsamt will sehen, dass die Geschäftsidee nach der Förderung durch das Arbeitsamt soviel abwirft, dass die Gründenden ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es sollte also ein Anstieg der Geschäftstätigkeit und des Geschäftserfolges erkennbar sein. Wichtig ist allerdings, dass dieser Anstieg auch nicht zu deutlich ist. Das Arbeitsamt braucht am Ende die Aussage, dass es "nur mit dem Gründungszuschuss" möglich war, die Firma zu gründen. Wird die Geschäftsentwicklung im Finanzplan zu positiv eingschätzt, wird es keinen Gründungszuschuss geben.
Die wirtschaftliche "Tragfähigkeit" der Geschäftsidee wird durch eine fachkundige Stelle bestätigt. Sie muss der Arbeitsagentur in einem entsprechenden Formular mitteilen, dass sowohl Umsätze, als auch Betriebsergebnisse und der Kapitalbedarf vom Gründer bzw. der Gründerin realistisch eingeschätzt wurden. Alle Zahlen hierzu kommen aus dem Finanzplan, der im Anhang des Businessplans zu finden sein sollte.
Beim Erstellen des Finanzplans ist allerdings noch eine Besonderheit zu beachten. Das Arbeitsamt will sehen, dass die Geschäftsidee nach der Förderung durch das Arbeitsamt soviel abwirft, dass die Gründenden ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es sollte also ein Anstieg der Geschäftstätigkeit und des Geschäftserfolges erkennbar sein. Wichtig ist allerdings, dass dieser Anstieg auch nicht zu deutlich ist. Das Arbeitsamt braucht am Ende die Aussage, dass es "nur mit dem Gründungszuschuss" möglich war, die Firma zu gründen. Wird die Geschäftsentwicklung im Finanzplan zu positiv eingschätzt, wird es keinen Gründungszuschuss geben.
Im folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Gründungszuschuss beantragen - Bedingungen und Vorgehen:
Den Gründungszuschuss können Personen beantragen, die aktuell arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Gründung noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I besteht. Wer hingegen Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bezieht, hat keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss, kann aber unter Umständen das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen. Auch Personen, die nur kurz arbeitslos sind oder in der Kündigungsfrist stecken, sollten frühzeitig mit der Agentur für Arbeit sprechen, um ihre Chancen auf Förderung auszuloten.
Neben dem Status als ALG-I-Empfänger mit mindestens 150 Tagen Restanspruch müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
Die geplante Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, d.h. mind. 15 Stunden pro Woche
Die Selbstständigkeit beendet die Arbeitslosigkeit
Die oder der Selbstständige muss im eigenen Namen oder Rechnung arbeiten und eigenes wirtschaftliches oder unternehmerisches Risiko tragen. Es darf keine Scheinselbstständigkeit vorliegen, d.h. keine Weisungsgebundenheit oder eine Einbindung in einen anderen Geschäftsbetrieb, die der von Arbeitnehmern vergleichbar ist
Es muss ein tragfähiges Geschäftskonzept vorliegen – hierzu zählen ein Businessplan und ein Finanzplan
Die Tragfähigkeit der Gründung muss durch eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Gründungsberater, Steuerberater) bestätigt werden
Die Gründung darf noch nicht erfolgt sein, wenn der Antrag gestellt wird
Die Arbeitsagentur prüft den Antrag außerdem im Hinblick auf persönliche Eignung, Motivation und Marktchancen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Antrag erhöht die Chancen auf Bewilligung deutlich.
Nein, der Gründungszuschuss liegt im Ermessen des Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit. Bei der Bewertung, ob die Förderung gewährt wird, spielt eine Rolle, ob das Geschäftsmodell tragfähig ist und die persönliche Eignung der gründenden Person gegeben ist.
Ja, Du musst mindestens einen Tag arbeitslos sein und darfst nicht weniger als noch 150 Tage Anrecht auf ALG I haben. Du darfst ebenfalls noch nicht gegründet haben. Wenn Du (noch) nicht arbeitslos bist oder schon gegründet hast, ist das Arbeitsamt für Dich nicht mehr zuständig!
Ausnahme des Erfordernisses auf Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit Behinderungen. Sie können den Gründungszuschuss auch erhalten, wenn sie nicht arbeitslos gemeldet sind oder weniger als 150 Tage Anrecht auf Arbeitslosengeld haben.
Nein, der Gründungszuschuss wird nur für eine hauptberufliche Selbstständigkeit gewährt. Das bedeutet: Deine selbstständige Tätigkeit muss den zeitlichen Schwerpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit bilden und darf nicht lediglich als Nebenerwerb ausgeübt werden. Das Arbeitsamt geht davon aus, dass diese Bedingung erfüllt ist, wenn Du mindestens 15 Stunden pro Woche Deiner Selbstständigkeit nachgehst. Eine nebenberufliche Gründung – etwa parallel zu einem Teilzeitjob oder als zusätzliches Einkommen – erfüllt diese Bedingung nicht.
Willst Du die Förderung beantragen, nimm Kontakt zu Deinem Sachbearbeiter/ Deiner Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit auf. Das Arbeitsamt stellt Dir dann die Antragsunterlagen zur Verfügung. Dies ist vor allem
Das Antragsformular wiederum listet die relevanten Unterlagen auf, die Du mit der Antragstellung einreichen solltest. Ein Dokument für die Beantragung ist die Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Hierzu suchst Du Dir eine fachkundige Stelle aus und übersendest ihr das Formular zur Stellungnahme sowie einen Businessplan, der als Grundlage für die fachkundige Stelle dient, die Bescheinigung auszufüllen.
Die Unterlagen kannst Du elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen, z.B. im Loginbereich des Arbeitsamtes hochladen, per E-Mail oder Du reichst die Unterlagen schriftlich bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in ein.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Wie lange die Arbeitsagentur braucht, den Gründungszuschuss zu gewähren (oder abzulehnen), ist abhängig vom Sachbearbeiter. Es kann ein paar Tage dauern oder ein paar Wochen. Du kannst von drei bis vier Wochen im Durchschnitt ausgehen.
Vor der Gründung! Wenn Du zuerst gründest, bist Du bereits selbstständig und das Arbeitsamt ist nicht mehr für Dich zuständig. Dann kann auch kein Gründungszuschuss geleistet werden.
Da Du bei der Antragstellung allerdings auch den Nachweis der Gewerbeanmeldung erbringen musst (oder den Nachweis der Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt) ist die Reihenfolge, die Du beachten solltest:
Folgende Fristen sind bei der Beantragung des Gründungszuschusses relevant.
Bei Menschen mit Behinderung gelten abweichende und deutlich abgeschwächte Regelungen. Nimm in dem Fall einfach Kontakt mit dem Arbeitsamt auf.
Bei Gewährung des Zuschusses findet die Auszahlung stets rückwirkend für jeden Monat statt. Gründest Du z.B. am 1. September, erfolgt die erste Auszahlung am 1. Oktober.
Ja. Wird die selbständige Tätigkeit aus personenbedingten Gründen wie Krankheit oder Schwangerschaft (und folgender Elternzeit) unterbrochen, aber im Anschluss fortgeführt, wird der Gründungszuschuss für die verbleibende Zeit des Anspruchs weiter bewilligt.
Solltest Du derzeit noch länger als 150 Tage Anrecht auf Arbeitslosengeld haben, aber die Antragstellung nicht bis zum 150. Tag vor Ablauf schaffen, kannst Du
In allen Fällen ist eine enge Abstimmung mit Deinem zuständigen Betreuer beim Arbeitsamt zu empfehlen.
Du kannst das Arbeitslosengeld erneut beantragen und zwar mit einer Restanspruchsdauer. Diese berechnet sich, indem die frühere Anspruchsdauer um die Anzahl der Tage, die der Gründungszuschuss gewährt wurde, gekürzt wird.
Beispiel: Angenommen,
dann hast Du nach den vier Monaten der Selbstständigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von (12 - 3 - 4) = 5 Monaten.
Als Gründungszeitpunkt gilt für das Arbeitsamt häufig der Zeitpunkt, der bei der Gewerbeanmeldung angegeben wurde bzw. bei der Anmeldung beim Finanzamt. Es gibt allerdings auch das Kriterium der "vorbereitenden Tätigkeiten". Werden Vorbereitungen zur Gründung vorgenommen, die Außenwirkungen im Geschäftsverkehr entfalten, z.B. der Einkauf von Waren oder Marketingmaßnahmen und werden diese Tätigkeiten mind. 15 Stunden in der Woche ausgeübt, können diese als frühere Aufnahme der Gründung angesehen werden. Dies kann vorteilhaft sein, wenn man begründen will, warum man die 150-Tage-Frist eingehalten hat oder nachteilig, wenn man die Antragsunterlagen nicht rechtzeitig eingereicht hat.
Wird ein Beschäftigungsverhältnis wegen einer beabsichtigten Existenzgründung gekündigt, wird in der Regel kein Gründungszuschuss gewährt. Bedingung für den Zuschuss ist, dass die Gründung die Arbeitslosigkeit beendet. Die Gründung darf nicht umgekehrt die Arbeitslosigkeit herbeiführen, um dann die Förderung zu erhalten.
Für die Prüfung, ob ein Gründungszuschuss gewährt wird, erfolgt keine Bedürftigkeitsprüfung. Dennoch spielt vorhandenes Vermögen oder eine Abfindung eine Rolle, weil der Gründungszuschuss nicht erforderlich ist, wenn der/die Gründende eigenleistungsfähig ist, d.h. selbst in der Lage ist, den Lebensunterhalt zu sichern.
Allerdings: Ob Eigenleistungsfähigkeit vorhanden ist, richtet sich ausschließlich nach Angaben des Gründers/der Gründerin in den Antragsunterlagen.
Wichtig ebenfalls: Wird vorhandenes Vermögen in die Firma investiert, weil ansonsten die Liquidität nicht gewährleistet wäre, ist das Vermögen unproblematisch.