Berechnung der Förderchance auf den Gründungszuschuss

Berechnung der Förderchance auf den Gründungszuschuss

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Veröffentlicht: 20.07.2026

Um die Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen, sollten sich die zu erwartenden Überschüsse, die Du in Deinem Finanzplan entwickelst, in einem bestimmten Korridor bewegen. Die Arbeitsagentur nennt dies im Abschnitt 8 des Antrags auf Gründungzuschusses "Tragfähigkeit der Existenzgründung". In diesem Artikel erklären wir Dir, warum diese Bezeichnung etwas irreführend ist und nichts mit der Tragfähigkeit zu tun hat, die wir Dir z.B. in einer Tragfähigkeitsbescheinigung bestätigen.

Zudem kannst Du in unserem interaktiven Rechner checken, ob Dein Finanzplan die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt.

Um die Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen, sollten sich die zu erwartenden Überschüsse, die Du in Deinem Finanzplan entwickelst, in einem bestimmten Korridor bewegen. Die Arbeitsagentur nennt dies im Abschnitt 8 des Antrags auf Gründungzuschusses "Tragfähigkeit der Existenzgründung". In diesem Artikel erklären wir Dir, warum diese Bezeichnung etwas irreführend ist und nichts mit der Tragfähigkeit zu tun hat, die wir Dir z.B. in einer Tragfähigkeitsbescheinigung bestätigen.

Zudem kannst Du in unserem interaktiven Rechner checken, ob Dein Finanzplan die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt.

Was die Arbeitsagentur unter Tragfähigkeit versteht

Der Begriff "Tragfähigkeit" wird im Umfeld der Existenzgründung für zwei unterschiedliche Dinge verwendet, und das sorgt regelmäßig für Verwirrung:

Die unternehmerische Tragfähigkeit – dokumentiert durch die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle wie IHK, Steuerberater oder Unternehmensberater – bestätigt, dass Dein Geschäftsmodell mittelfristig geeignet ist, Deinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Hier zählt: Je profitabler, desto besser.

Die Tragfähigkeit im Sinne des Gründungszuschusses - Ausgangspunkt soll hier ebenfalls sein, dass sich die Geschäftstätigkeit positiv entwickelt. Allerdings führt ein sehr tragfähiges Geschäftsmodell evtl. zu einer Ablehnung des Gründungszuschusses. Es muss die Aussage ableitbar sein, dass das Geschäft nur mit dem Gründungszuschuss finanzierbar war. Der Überschuss muss sich hier in einem Korridor befinden:

  • Ist Deine Geschäftsidee in den ersten sechs Monaten zu profitabel, brauchst Du den Zuschuss nicht – er wird abgelehnt.
  • Ist die Idee nicht profitabel genug und reicht auch der Zuschuss nicht aus, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern – auch dann wird abgelehnt.

Nur im mittleren Bereich – Einkommen deckt die Lebenshaltungskosten allein nicht, aber zusammen mit dem Zuschuss schon – wird der Gründungszuschuss bewilligt. Doch wie errechnet man diesen Bereich?
 

Der Korridor der Tragfähigkeit

Wie wir in unserer Ausfüllanleitung zum Antrag beschrieben haben, verlangt die Arbeitsagentur unter Punkt 8 des Antrags zwei Angaben:

  1. Wie hoch sind Deine durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten – inklusive unterhaltsberechtigter Familienangehöriger?
  2. Mit welchem durchschnittlichen monatlichen Einkommen rechnest Du in den ersten sechs Monaten Deiner Selbstständigkeit (laut Gewinn- und Verlustrechnung bzw. EÜR)?

Aus beiden Angaben und der Höhe Deines Gründungszuschusses (Arbeitslosengeld-I-Anspruch zzgl. 300 € Pauschale für die soziale Absicherung) ergibt sich die Entscheidung nach folgender Logik:

  • Decken Deine Einnahmen die Lebenshaltungskosten bereits ohne Zuschuss, besteht keine Förderbedürftigkeit – der Zuschuss wird nicht gezahlt.
  • Decken Deine Einnahmen die Lebenshaltungskosten allein nicht, reicht sie aber zusammen mit dem Gründungszuschuss aus, wird der Zuschuss bewilligt.
  • Reicht die Summe aus Einnahmen und Zuschuss immer noch nicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, wird der Zuschuss ebenfalls nicht gezahlt.

Der Begriff "Tragfähigkeit" wird im Umfeld der Existenzgründung für zwei unterschiedliche Dinge verwendet, und das sorgt regelmäßig für Verwirrung:

Die unternehmerische Tragfähigkeit – dokumentiert durch die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle wie IHK, Steuerberater oder Unternehmensberater – bestätigt, dass Dein Geschäftsmodell mittelfristig geeignet ist, Deinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Hier zählt: Je profitabler, desto besser.

Die Tragfähigkeit im Sinne des Gründungszuschusses - Ausgangspunkt soll hier ebenfalls sein, dass sich die Geschäftstätigkeit positiv entwickelt. Allerdings führt ein sehr tragfähiges Geschäftsmodell evtl. zu einer Ablehnung des Gründungszuschusses. Es muss die Aussage ableitbar sein, dass das Geschäft nur mit dem Gründungszuschuss finanzierbar war. Der Überschuss muss sich hier in einem Korridor befinden:

  • Ist Deine Geschäftsidee in den ersten sechs Monaten zu profitabel, brauchst Du den Zuschuss nicht – er wird abgelehnt.
  • Ist die Idee nicht profitabel genug und reicht auch der Zuschuss nicht aus, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern – auch dann wird abgelehnt.

Nur im mittleren Bereich – Einkommen deckt die Lebenshaltungskosten allein nicht, aber zusammen mit dem Zuschuss schon – wird der Gründungszuschuss bewilligt. Doch wie errechnet man diesen Bereich?
 

Der Korridor der Tragfähigkeit

Wie wir in unserer Ausfüllanleitung zum Antrag beschrieben haben, verlangt die Arbeitsagentur unter Punkt 8 des Antrags zwei Angaben:

  1. Wie hoch sind Deine durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten – inklusive unterhaltsberechtigter Familienangehöriger?
  2. Mit welchem durchschnittlichen monatlichen Einkommen rechnest Du in den ersten sechs Monaten Deiner Selbstständigkeit (laut Gewinn- und Verlustrechnung bzw. EÜR)?

Aus beiden Angaben und der Höhe Deines Gründungszuschusses (Arbeitslosengeld-I-Anspruch zzgl. 300 € Pauschale für die soziale Absicherung) ergibt sich die Entscheidung nach folgender Logik:

  • Decken Deine Einnahmen die Lebenshaltungskosten bereits ohne Zuschuss, besteht keine Förderbedürftigkeit – der Zuschuss wird nicht gezahlt.
  • Decken Deine Einnahmen die Lebenshaltungskosten allein nicht, reicht sie aber zusammen mit dem Gründungszuschuss aus, wird der Zuschuss bewilligt.
  • Reicht die Summe aus Einnahmen und Zuschuss immer noch nicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, wird der Zuschuss ebenfalls nicht gezahlt.

Korridor-Rechner: Prüfe in 2 Minuten, wo Du stehst

Trag Deine Werte ein und der Rechner zeigt Dir sofort, in welchem der drei Fälle Du Dich befindest und wie hoch Deine Chancen auf eine Bewilligung stehen.

Trag Deine Werte ein und der Rechner zeigt Dir sofort, in welchem der drei Fälle Du Dich befindest und wie hoch Deine Chancen auf eine Bewilligung stehen.

Rechner Tragfähigkeit für den Gründungszuschuss
Lebenshaltungskosten

Inkl. unterhaltsberechtigter Familienangehöriger

Einkommenserwartung  Erste 6 Monate

Durchschnitt der ersten sechs Monaten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV bzw. EÜR)

Arbeitslosengeld & Gründungszuschuss

Auskunft über die Agentur für Arbeit

⚠️ Der Gründungszuschuss wird zunächst für 6 Monate gezahlt (ALG I + 300 €).
Ergebnis
Lücke ohne Zuschuss

+ Gründungszuschuss (ALG I + 300 €)

Lücke + Zuschuss (entscheidende Zahl)

Wie Du die Werte für den Rechner ermittelst

Damit die Einschätzung belastbar und auf Rückfragen auch erklärbar ist, solltest Du keine Schätzwerte aus dem Bauch heraus verwenden, sondern folgende Quellen nutzen:

Deine monatlichen Lebenshaltungskosten entnimmst Du am besten Deinem Haushaltsplan im Finanzplan. Er listet Miete, Versicherungen, Lebensmittel und weitere private Fixkosten strukturiert auf und berücksichtigt auch unterhaltsberechtigte Familienangehörige. Sonstige private Einnahmen ziehst Du ab, um die so genannte Privatentnahme zu enthalten. Sie ist die Zahl, die Du eintragen musst.

Dein erwartetes monatliches Einkommen aus der Firma entnimmst Du dem Durchschnitt der ersten sechs Monate Deiner Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Überschussrechnung im Finanzplan. Wichtig: Es zählt der Gewinn, nicht der Umsatz.

Deinen Arbeitslosengeld-I-Anspruch erfährst Du direkt bei Deiner Agentur für Arbeit – am einfachsten im Rahmen des ohnehin verpflichtenden Erstgesprächs vor der Antragstellung.

Damit die Einschätzung belastbar und auf Rückfragen auch erklärbar ist, solltest Du keine Schätzwerte aus dem Bauch heraus verwenden, sondern folgende Quellen nutzen:

Deine monatlichen Lebenshaltungskosten entnimmst Du am besten Deinem Haushaltsplan im Finanzplan. Er listet Miete, Versicherungen, Lebensmittel und weitere private Fixkosten strukturiert auf und berücksichtigt auch unterhaltsberechtigte Familienangehörige. Sonstige private Einnahmen ziehst Du ab, um die so genannte Privatentnahme zu enthalten. Sie ist die Zahl, die Du eintragen musst.

Dein erwartetes monatliches Einkommen aus der Firma entnimmst Du dem Durchschnitt der ersten sechs Monate Deiner Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Überschussrechnung im Finanzplan. Wichtig: Es zählt der Gewinn, nicht der Umsatz.

Deinen Arbeitslosengeld-I-Anspruch erfährst Du direkt bei Deiner Agentur für Arbeit – am einfachsten im Rahmen des ohnehin verpflichtenden Erstgesprächs vor der Antragstellung.

Abgrenzung zur Tragfähigkeitsbescheinigung

Auch wenn Dein Ergebnis im Rechner positiv ausfällt, ersetzt das nicht die Tragfähigkeitsbescheinigung, die eine fachkundige Stelle für Deinen Antrag zusätzlich ausstellen muss. Der Rechner hilft Dir, realistisch einzuschätzen, ob die Arbeitsagentur Deinen Zuschuss aus finanzieller Sicht bewilligen dürfte – die Bescheinigung bestätigt zusätzlich aus fachlicher Sicht, dass Dein Geschäftsmodell an sich tragfähig ist - und zwar auch längerfristig.

Auch wenn Dein Ergebnis im Rechner positiv ausfällt, ersetzt das nicht die Tragfähigkeitsbescheinigung, die eine fachkundige Stelle für Deinen Antrag zusätzlich ausstellen muss. Der Rechner hilft Dir, realistisch einzuschätzen, ob die Arbeitsagentur Deinen Zuschuss aus finanzieller Sicht bewilligen dürfte – die Bescheinigung bestätigt zusätzlich aus fachlicher Sicht, dass Dein Geschäftsmodell an sich tragfähig ist - und zwar auch längerfristig.

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